ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


 Stand: 29.05.2020

Creahof, Zentrum für Hunde - Wolfshovener Str. 97 - 52428 Jülich - 02461/9365610 - info@creahof.de - Inhaber: Norbert Botte - Steuernummer 213 / 5008 / 1467

1.    Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Zentrums für Hunde, nachstehend „Creahof“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Creahof bekanntgegeben und durch Auslage in den Geschäftsräumen des Creahof. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2.    Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Wirksamkeit, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Creahof bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coaching-Veranstaltungen und Seminare, sowie eine Online-Schule für Hundehalter an. Ebenso wird Hundebetreuung / Pension angeboten. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Creahof in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekanntgegeben. Der Unterricht wird durch qualifizierte Ausbilder auf dem Creahof oder anderen vereinbarten Orten erteilt. Der Unterricht dauert je nach Teilnehmerzahl einmal pro Woche 45 bis 60 Minuten, sofern nicht durch gesetzliche Regelung oder behördliche Anordnung schulfrei ist. Bei Nichtteilnahme am Unterricht besteht kein Erstattungsanspruch. Programmänderungen aus aktuellem Anlass bzw. Erkrankung der Dozenten bleiben den Verantwortlichen überlassen.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung / Buchung auf dem Postweg, per elektronischer Post (E-Mail) oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) / Betreuung / Pension an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer bis 10 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung bis 6 Wochen vor Beginn sind 50% und bis 2 Wochen vor der Veranstaltung dann 90% der Teilnahmegebühr(en) fällig. Bei einer späteren oder nicht erfolgten Stornierung ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

2.4 Bei minderjährigen Teilnehmern erklären die Erziehungsberechtigten mit Unterzeichnung des Vertrages Ihr Einverständnis.

2.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

2.6 Der Creahof behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungs- / Betreuungs- / Pensionsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

2.7 Läufige Hündinnen sind von der Betreuung / Pension ausgeschlossen. Sollte eine Hündin in der Zeit der Unterbringung bei uns läufig werden, behält sich der Creahof sich Ausquartierung vor. Die Kosten der Unterbringung werden aufgrund des erhöhten Aufwandes verdoppelt, ebenso wenn ein Hund nicht zum vereinbarten Datum abgeholt wird und die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert wurde. Die Hundepension ist berechtigt nach einer Übergangszeit von 8 Tagen den Hund weiterzuvermitteln bzw. woanders unterzubringen. Für die Betreuung / Pension sind vereinbarte Bring- und Abholzeiten unbedingt einzuhalten. Auch bei kurzfristigen Verschiebungen sind diese mit dem Creahof abzustimmen.

2.8 Die für die Teilnahme an der Online-Schule vergebene Benutzerkennung ist personenbezogen. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Inhalte der Online-Schule sind Eigentum des Creahofs. Das Herunterladen der Inhalte ist untersagt, ebenso eine Weitergabe an Dritte. Zuwiderhandlungen berechtigen zum sofortigen Ausschluss aus der Online-Schule.

3.    Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt. Für die Gruppenstunden und die Online-Schule für Vertragskunden der Hundeschule gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Unberührt davon bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Creahof-Preistabelle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Preistabelle ist in den Geschäftsräumen des Creahof sowie in der Internet-Präsenz einsehbar.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Creahof berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Creahof. Der Creahof behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen. Die Aufnahme zum Unterricht in eine Gruppe erfolgt durch die Leistung des ersten Kostenbeitrages. Der Beitrag gilt auch für Ferienzeiten. Ferienzeiten sind die in NRW gültigen Schulferien. Einzelstunden und Hausbesuche werden separat abgerechnet. Der monatliche Beitrag erfolgt durch Bankeinzug am jeweils ersten Bankarbeitstag eines Monats oder bar im Voraus. Dieser Vertrag gilt auch als Pre-Notification (SEPA-Vorabinformation). Falls der Vertragspartner nicht der Kontoinhaber ist, gilt diese Information auch für den Kontoinhaber.

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden gesondert berechnet.

4.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Creahof und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Creahof vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

5.    Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.

5.2 Der Creahof bzw. der von ihm eingesetzte Trainer / Coach / Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Creahof vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Creahof bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer / Coach / Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts / der Betreuung / Pension körperlich gewachsen ist.

5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Creahof berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Creahof behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.7 Verhaltensauffälligkeiten sind mit dem Creahof mitzuteilen, bevor der Hund das Gelände betritt. Amtliche Auflagen (z.B. Maulkorb) sind während aller Veranstaltungen unbedingt einzuhalten. Innerhalb des Creahof-Geländes dürfen die Auflagen nur auf ausdrückliche Anweisung der dazu ermächtigten weisungsberechtigten Personen gelockert werden.

5.8 Alle Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Freilauf erfolgt ausdrücklich nur nach Absprache.

5.9 Die Teilnehmer entsorgen die Kothäufchen ihrer Hunde sowohl auf dem gesamten Gelände sowie bei allen anderen Unterrichtseinheiten außerhalb des Creahof-Geländes. Ebenso verpflichten sich die Teilnehmer das Markieren der Hunde zu verhindern. Bei Nicht-Beachtung ist der Creahof berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Für eventuell entstandene Schäden durch nicht verhindertes Markieren oder Absetzen von Kot haftet der Teilnehmer.

6.    Haftung

6.1 Der Creahof haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Creahof in demselben Umfang.

6.2 Der Creahof haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und / oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Creahof von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Creahof geltend gemacht werden.

6.3 Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist eine durch Halter abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den mitgebrachten Hund. Eine Haftung unsererseits wird nicht übernommen. Für Schäden, die am Eigentum von Familie Botte oder Creahof verursacht werden, ist der Teilnehmer ersatzpflichtig.

6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Hunden ein erhöhtes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier zur Folge hat, das bei der Teilnahme in Kauf genommen werden muss. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens). Der Haftungsausschluss umfasst alle, d. h. auch solche Ansprüche, die sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.

6.5 Jeder Teilnehmer versichert Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflicht zu genießen.

6.6 Auf dem gesamten Übungsgelände / Räumlichkeiten sind die Hunde an der Leine zu führen und dürfen nur auf Anweisung des eingesetzten Trainer / Coach / Veranstaltungsleiter von der Leine gelassen werden.

6.7 Das Spielenlassen der Hunde erfolgt auf eigene Gefahr.

6.8 Für Folgen aus der selbständigen Ausführung von Trainingsvorschlägen haftet der Hundeführer selbst. Eine Haftung seitens Creahof für diese Folgen ist ausgeschlossen.

7.    Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

 
 
 
 
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